Gipfel,
Höhe |
Balmer Grätli 2'218 m
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Region | CH - Zentralschweiz |
Koordinaten, Kartenmaterial |
706110 | 193315 (Schweiz)
46:52:56:N | 8:49:50:E 1192 Schächental 246S Klausenpass |
Datum | 3.4.2016 |
Verfasser | Peter Huber |
Ausgangspunkt, Routenbeschreibung |
von Sali Von südlichen Ende des
Salibodens geht man vorbei an der Talstation der Glattalp-Seilbahn. Von
dort südwärts durch den Ruosalper Wald hinauf zum Gross Gade 1434. Von
dort über Unter Stafel und via Tor P.1760 westlich des Rau Stöckli bis
zum Balmer Grätli.Direkter geht es vom Gross Gade auf der Route zum
Glatten bis in das Täli zwischen Rau Stöckli und Balmer Grätli.Von da in
wenigen Kehren zum Wegweiser auf dem Pass.
Abfahrt östlich des Rau Stöckli via Wächters Butzen. Oder alternativ auch westlich des Rau Stöckli via P.1842. Schlussabfahrt durch Ruosalper Wald oder bei knapper Schneelage via Alpstrasse zum Ausgangspunkt. |
Route gem. SAC Führer, Schwierigkeit | WS+ |
Höhenmeter Aufstieg / Abfahrt |
1'080 Hm |
Teilnehmer | Andrea, Derek, Barbara |
Angetroffene Verhältnisse |
Oft sonnig mit ein paar
vorüberziehenden Wolken. Starker Föhn begrüsste uns schon unten in Sali.
Gegen Mittag lies er etwas nach. Beim Start um 8 Uhr +12° in Sali.
Im Aufstieg durch den Wald hat es ein paar Lücken im Schnee. Zirka 5 cm sind aufgetaut, der Schnee darunter trägt gut. Abfahrt nordwestlich vom Rau Stöckli hinunter nach Tor. In den steileren Hängen schön zu schwingen mit frühlingshaftem feuchten Schnee. In den flacheren Teilen stark bremsend. Ein schwacher Trost, dass andere Skifahrer auch nicht besser gewachst hatten... So gab es im unteren Teil dann nicht mehr so viele Schwünge. Doch der Schwung reichte gut nach Unter Stafel. Von da auf der Strasse nach Sali - noch durchgehend schneebedeckt. Heute war recht wenig los in Sali, nur etwa 30 Autos. Es wird langsam Frühling und auf Skitouren gehen nur noch ganz Angefressene ;-) |
Ausblick / Empfehlung |
Noch einige Zeit gut machbar. Tragstrecken im Wald werden länger. Mit kühleren Temperaturen eher besser werdend.
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Besonderes | |
Letzte
Änderung am |
24. 4. 2016 |