Gipfel, Höhe
Fürenwand, 1'840 m
Kanton Obwalden
Koordinaten,
Kartenmaterial
67825, 183650
Datum 14. 7. 2022
Verfasser Peter Huber
Ausgangspunkt,
Routenbeschreibung
Von Talstation Fürenalp Seilbahn

Schwierigkeit K4 mit Stellen K5. Die Route ist sehr gut abgesichert. Man bewegt sich meistens in der Senkrechten. Dazwischen gibt es auch etwas flachere Stücke und kurze überhängende Passagen. In der Mitte befindet sich ein steiles Wiesenstück, das gesichert am Kabel auf einem Wanderweg erstiegen wird und das zum zweiten Teil des Steigs führt. Statt in diesen 2. Teil einzusteigen, kann man auch geradeaus weiter wandern (Notausstieg).
Eindrücklich ist am Schluss die Metallstrickleiter ca. 20m lang über einem Abgrund von einigen hundert Metern. Sie ist gespannt und schwingt frei je nach Aktivität der sich darauf befindenden Klettersteiger.

Zustieg:
Talstation Fürenalp Seilbahn. Strasse Richtung Herrenrüti. Links Wegweiser Kleittersteig Fürenwand, dem Zickzackweg folgend bis zum Einstieg.
Route gem. SAC Führer, Schwierigkeit K4
Höhenmeter
Aufstieg / Abfahrt
750 Hm
Teilnehmer Mario
Angetroffene Verhältnisse Ausgezeichnet

Die Wand war zum Glück zuerst im Schatten. Auch mit 22°C war das schon recht schweisstreibend. Ab Mitte Wand dann in der Sonne und entsprechend noch heisser.
Der Fels ist bis auf die ganz kurzen, typischen Passagen trocken. Auch mit 21 Jahren Alter ist der Steig immer noch spannend und lohnend.

Ausblick / Empfehlung Bilder zur Tour nun bei www.peterhuber.ch Seit 2003 bin ich den Steig nun 5x geklettert. Immer wieder schön in dieser tollen Landschaft. Nach 21 Jahren sollte der Steig vielleicht einmal renoviert oder aufgefrischt werden. Einige Bügel sind lose - es besteht jedoch keine Gefahr, dass sie rausfallen. Etliche Stifte und Bügel sind vom Schnee schräg gedrückt - so lange man die Finger noch darunter bringt, tragbar. Die Sicherungsabstände sind ungleichmässig, nicht immer ganz nach meiner Einschätzung gesetzt. Sturzdämpfer an den Sicherungspunkten, wie es in den neueren Steigen üblich ist, fehlen.
Besonderes
Letzte Änderung am
7. 2. 2023